30.09.2009
Halal Lebensmittelstandards
Die Vielfalt an Essgewohnheiten ist eine Bereicherung für die Gesellschaft, in der wir leben. Keine Kultur ist einer anderen Kultur gegenüber überlegen.
Sowohl bei pflanzlichen als auch tierischen Lebensmitteln gibt es religiös begründete Verzehrverbote. So ist zum Beispiel sowohl für Muslime als auch für Juden der Verzehr vom Schweinefleisch verboten. Aber auch für Christen war zum Beispiel der Verzehr von Pferdefleisch durch Papst Gregor III. Bonifatius (731-741) verboten.
Allgemein können wir sagen, dass alle diese Verbote von Lebensmitteln mit großer Wahrscheinlichkeit auf hygienische, ökologische, wirtschaftliche, religiöse und rechtliche Gründe zurückzuführen sind.
Da in Europa der Bedarf an Halalprodukten in den letzten Jahren gestiegen ist, gibt es mittlerweile viele Firmen bzw. Institutionen, die Zertifikate für Halalprodukte in Anlehnung an das HACCP-Konzept ausstellen. Das ist wichtig für die Lebensmittelsicherheit. Leider gibt es dafür jedoch keine einheitlichen Richtlinien. Das liegt einerseits an der unterschiedlichen Interpretation der Koransuren und andererseits an der kulturellen Basis des Herkunftslandes. Was z. B. für Muslime in Österreich erlaubt ist, sollte für Muslime in Malaysia auch erlaubt sein.
Wirtschaftliche, politische, religiöse Zwecke sollten bei der Lebensmittelsicherheit nachrangig sein. Wichtig ist es, die Konsumenten aufzuklären. So sind Blut, Alkohol, Schweinefleisch und alle Lebensmittel mit aus Schweinefleisch hergestellten Zutaten wie Schweinegelatine für Muslime verboten. Extreme Interpretationen der Halal-Regeln führen allerdings zu skurrilen und nicht nachvollziehbaren Ausweitungen dieser Verbote.
Dazu ein paar Beispiele:
• Hühner oder andere Vögel aus Freilandhaltung nehmen mit ihrer natürlichen Nahrung auch Blutreste auf. Schafe, die auf der Weide Äpfel, Obst oder Traubenreste fressen, werden von extremen Interpreten der Halal-Regeln auch nicht als halal eingestuft.
• Mit Alkohol extrahierte Gewürze werden ebenfalls als nicht halal eingestuft.
• Enzyme, die aus Mikroorganismen, welche auf Schweinegelatine und peptidehaltigen Nährböden gezüchtet sind, gewonnen werden, werden ebenfalls als nicht halal eingestuft.
Konsequenterweise müssten daher alle gläubigen Muslime auf Medikamente und Hustensäfte verzichten, weil die meisten Medikamente Gelatine und Hustensäfte als Konservierungslösungsmittel Alkohol enthalten.
Diese Beispiele können wir noch beliebig erweitern. Muslime dürften dann zum Beispiel auch kein Brot essen, wenn das Ackerland, auf welchem der Weizen angebaut war, mit Schweinegülle gedüngt wurde.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Verzehrregeln einen großen Spielraum für teilweise auch nicht sinnvolle Interpretationen (siehe oben) bieten. Die Auslegung der Verzehrvorschriften sollte daher mit gesundem Hausverstand und Maß und Ziel erfolgen.




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