28.09.2009
Rauchfreie Zone?
Das neue Tabakgesetz gilt seit 1. 1.2009 und die betroffenen Gewerbe (auch die Friseure sind beispielsweise davon betroffen) wurden über dessen Inhalt ausführlich informiert. Um die Umbaukosten etwas abfedern zu können, wurde mittleren Betrieben auf Antrag eine Verlängerung der Frist bis zum 1. 7. 2010 gewährt. Das bedeutet, dass die betroffenen Lokal- und Geschäftsinhaber bis dahin Zeit haben, die erforderlichen Maßnahmen zu setzen. Ab diesem Zeitpunkt müssen aber dann alle Lokale den gesetzlichen Erfordernissen entsprechen.
Geschieht das nicht, so betragen die Geldstrafen für Lokalbesitzer 2.000 Euro, bei Wiederholung bis zu 10.000 Euro. Kunden bezahlen 100 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 1.000.
Das Tabakgesetz im Detail:
• Besitzer von Lokalen, Cafeterias, Imbissen und Geschäften mit mehreren Räumen können einen Raucherraum (bzw. -räume) einrichten, wobei der Nichtraucherbereich größer als der Raucherbereich sein muss.
• Einraumbetriebe mit unter 50 m² Verabreichungsfläche haben die Möglichkeit, sich als Raucher- oder Nichtraucherlokal zu deklarieren. Dies muss dann beim Eingang gut erkennbar gemacht sein. Dies kann durch eine Schrifttafel oder durch Symbole erfolgen.
• Einraumbetriebe mit 50 bis zu 80 m² müssen ihr Lokal teilen, wobei darauf zu achten ist, dass kein Rauch in den Nichtraucherbereich gelangen darf.
Esnaf fragte dazu zwei türkische Geschäftsinhaber, wie sie mit dem Gesetz umgehen:
Esnaf: Herr Gökhan, wir nehmen an, dass auch Sie bereits von dem Raucherverbotsgesetz gehört haben. Wie sehen Sie die neue Reform und wie sehen Ihre Vorbereitungen aus?
Gökhan Kaya: Natürlich wurden auch wir von dem neuen Gesetz informiert. Wir setzten daher die nötigen Maßnahmen bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes. Mein Lokal ist bereits in zwei getrennte Bereiche geteilt. Der eine Bereich ist 75m², der andere Bereich 300 m² groß. Der kleinere Teil, das Café, wurde als Raucherbereich gekennzeichnet; der andere, das Restaurant (Mensa), ist als Nichtraucherzone eingerichtet. Wir versuchen also, unseren Gästen in beiden Bereichen denselben Komfort anzubieten.
Cafe Restaurant Afro, Türkenstraße 3, 1090 Wien
Esnaf: Herr Cuma, wie sahen Ihre Vorbereitungen für das neue Rauchergesetz aus?
Cuma Sert: Der Gästebereich unseres Restaurants beträgt 100 m². Für die Betriebe mit geringeren Räumlichkeiten ist diese Situation ziemlich schwierig. Wenn es keinen Raucherbereich gibt, bleiben die meisten Gäste nicht oder kommen erst gar nicht. Solche Lokalbesitzer sind daher am schwersten betroffen. Doch scheue ich mich nicht vor der Herausforderung. Einige, sich im Gästebereich befindenden Tische habe ich als Nichtrauchertische gekennzeichnet. Sollte dies nicht reichen, so werde ich so etwas wie einen Paravent einrichten, um meine Gäste weiterhin zu halten.
Sapphire Restaurant, Jägerstraße 35, 1200 Wien




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