15.07.2010
Was kostet das?
Kunden wollen rasch erkennen, wie viel ein Produkt kostet. Die Angebote sollten zudem einfach zu vergleichen sein. ecoMIGRA erklärt, wie Preise korrekt ausgewiesen werden.
In vielen Branchen, vor allem aber im Handel, spielt der Preis bei der Kaufentscheidung eine wesentliche Rolle. Kunden sind häufig auf der Suche nach dem kleinsten Preis, nach dem besten Angebot. Weil Waren jedoch häufig in unterschiedlichen Verpackungsgrößen angeboten werden, ist das Vergleichen schon am Regal gar nicht so einfach. Man müsste schließlich rechnen, wie viel dieselbe Menge von dem einen und dem anderen Produkt kostet, um herauszufinden, welches von beiden das teurere ist. Deshalb hat sich der Gesetzgeber etwas einfallen lassen. Über das Preisauszeichnungsgesetz (PrAG) sind die Rahmenbedingungen geregelt – sich daran zu halten, lohnt sich schon deswegen, weil die richtige Preisauszeichnung Kunden den Einkauf leichter macht.
Das Preisauszeichnungsgesetz (PrAG) sieht vor, dass bei jenen Sachgütern, die Verbrauchern von Unternehmern gewerbsmäßig angeboten werden, die Verkaufspreise und allenfalls auch die Grundpreise auszuzeichnen sind. Der Verkaufspreis ist der Preis für die jeweilige Verkaufseinheit, also jener Preis, den Kunden tatsächlich für sogenannte Sachgüter zahlen müssen. Unter „Sachgütern" sind im Sinne körperliche, bewegliche Sachen zu verstehen. Aber auch für andere Leistungen und den Treibstoff bei Tankstellen gibt es bestimmte Auszeichnungspflichten zu beachten.
Prinzipiell sind also Händler, Land- und Forstwirte, Gastronomiebetriebe und auch Vereine zur Preisauszeichnung verpflichtet, solange ihre Kunden private Konsumenten sind und nicht weitere Händler. Verpflichtet gekennzeichnet muss dabei jene Ware werden, die sichtbar ist, die man also mit freiem Auge gut erkennen kann. Lagert die abgepackte Ware in Kartons, gilt sie nicht als sichtbar ausgestellt, sondern ist lediglich zum Abverkauf aufbewahrt – selbst wenn sie sich im Verkaufsraum befindet.
Die Vorschriften beachten
Wie zeichnet man nun die Preise richtig aus? So, dass sie ein durchschnittlich aufmerksamer Betrachter leicht lesen kann – und dem richtigen Produkt zuordnen kann. Schließlich soll die Preisauszeichnung ja für weniger Verwirrung sorgen, und nicht für mehr. Dabei hat der Händler eine gewisse Freiheit: weder die Stelle, an der das Preisetikett anzubringen ist, noch dessen Größe, Form, die Schriftgröße sind gesetzlich festgelegt. Davon ausgenommen ist allerdings die Schriftgröße bei Angabe in ausländischer Währung. Die jeweils zu wählende Art der Preisauszeichnung ist von der Sichtbarkeit und der Beschaffenheit des Sachgutes und auch von den Umständen des Anbietens zum Verkauf abhängig zu machen.
Für die richtige, zugelassene Preisauszeichnung gibt es mehrere Möglichkeiten:
- klassische Preisetiketten
- den unmittelbaren Aufdruck direkt auf dem Sachgut oder auf der Umhüllung
- Preisschienen auf dem Regal
- Preislisten, die ausgehändigt werden oder zugängig sind
Diese Preislisten können entweder im Geschäftslokal deutlich sichtbar aufgehängt oder zur Einsicht aufgelegt – oder auf Ersuchen des Verbrauchers zur Verfügung gestellt werden.
Inhalt der Preisauszeichnung
Die Preise sind einschließlich der Umsatzsteuer und allfälliger sonstiger Abgaben und Zuschläge auszuzeichnen. Unter sonstigen Abgaben und Zuschlägen werden Preisbestandteile verstanden, für deren Einbringung der Unternehmer haftet und die daher der Verbraucher dem Unternehmer beim Erwerb der Ware zu bezahlen hat. Allfällige im Versandhandel auftretende Versandkosten sind gesondert auszuzeichnen. Wird der Preis in ausländischer Währung angegeben, so ist der in auch in Euro auszuzeichnende Bruttopreis mindestens in gleicher Schriftgröße und Auffälligkeit auszuzeichnen. Wird neben dem Bruttopreis auch der Nettopreis angegeben, so ist der Bruttopreis in unmittelbarer Nähe des Nettopreises auszuzeichnen.



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