15.07.2010
Ausgeraucht!
Die Zeiten, da man sich nach dem Essen in einem Lokal einfach und bedenkenlos seine Verdauungszigarette anzünden konnte, sind passé. Nichtraucher und natürlich auch das Bedienungspersonal sollen nämlich endgültig und vor allem wirksam vor pofelnden Gästen geschützt werden. Da man aber die Gruppe der Raucher nicht vollständig aus den Lokalen verbannen will, ist eine Lösung vorgesehen, die für eine räumliche Trennung beziehungsweise eine grundsätzliche Entscheidung für oder gegen das Rauchen im Lokal sorgt. Um die nötigen Schritte setzen zu können, wurde den Gastronomen eine Übergangsfrist gewährt. In dieser Zeit sollten ihre Lokale entsprechend baulich verändert, beziehungsweise eindeutig in Raucher- und Nichtraucherbereich geteilt werden.
In Gastronomiebetrieben darf nun grundsätzlich geraucht werden, wenn Raucher- und Nichtraucherbereiche räumlich getrennt sind, der Tabakrauch nicht in den Nichtraucherbereich dringt, der Hauptraum im Nichtraucherbereich ist und zumindest die Hälfte der Verabreichungsplätze im Nichtraucherbereich sind. Wie muss nun ein Gastronomiebetrieb gestaltet werden, damit er die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt?
Die Gasträume – Raucher- bzw. Nichtraucher – müssen zumindest durch eine normale Tür getrennt werden. Der sich beim Durchschreiten der Tür ergebende Luftaustausch wird aber toleriert, d. h. der Raucherbereich muss nicht hermetisch abgeschlossen sein. Der Hauptraum kann vom Unternehmer frei bestimmt werden, muss aber in Verwendung stehen und für die Gäste immer zugänglich sein. Der Hauptraum wird nicht aufgrund der Raumgröße, sondern aufgrund der Anzahl der Verabreichungsplätze bestimmt, die auch Stehplätze sein können – etwa an der Bar.
Ein paar Beispiele verdeutlichen, worauf man achten muss
Fall 1: Das Lokal hat zwei und mehr Gasträume. Man darf weiterhin in einem Raum das Rauchen erlauben, wenn der Raucher- und Nichtraucherbereich durch eine Tür räumlich getrennt sind und der Rauch nicht in den Nichtraucherbereich dringt. (Beispiel: vom Boden bis zur Decke durchgängige feste Wand aus Mauerwerk, Leichtbauplatten, Glas oder Ähnlichem.) Der Nichtraucherraum muss grundsätzlich der „Hauptraum“ sein. Welcher Raum aber als „Hauptraum“ betrachtet wird, bestimmt der Inhaber. Die Kriterien: Flächengröße, Lage, Ausstattung und Zugänglichkeit. (Wenn es zum Beispiel einen Ballsaal gibt, der großteils ungenutzt bleibt, kann dieser nicht zum Hauptraum erklärt werden, auch wenn er der größte ist.) Mindestens die Hälfte der Plätze, die in meinem Lokal für die Verabreichung von Speisen und Getränken vorgesehen sind, muss im Nichtraucherbereich sein. Gänge, Stiegen und WC-Anlagen sind Nichtraucherbereiche. Die Raucher- und Nichtraucherräume müssen entsprechend der Vorgaben des Gesundheitsministeriums (Verordnung BGBI II 364/2008) kennzeichnet werden.
Fall 2: Das Lokal besteht aus einem einzigen Gastraum bis 50m2. Man darf weiterhin frei entscheiden, ob das Rauchen für die Gäste erlaubt ist. Eine entsprechende Kennzeichnung im Eingangsbereich muss sofort Klarheit schaffen.
Fall 3: Das Lokal besteht aus einem einzigen Gastraum zwischen 50 und 80m2. Es gilt die „Korridorregelung“: Die zuständige Behörde (in Wien die MA 37/Baupolizei bzw. das Bundesdenkmalamt) hat auf den Antrag des Gastronomen hin zu beurteilen, ob eine räumliche Trennung aus baurechtlichen, feuerpolizeilichen oder denkmalschutzrechtlichen Gründen zulässig ist.
Achtung! Dieser Antrag hätte bis spätestens 31.12.2008 gestellt werden müssen. Wenn laut Behörde eine Trennung nicht möglich ist, gilt – wie bei den kleineren Betrieben – die freie Wahl, ob das Lokal als Raucher- oder Nichtraucherbetrieb geführt wird.
Fall 4: Das Lokal besteht aus einem einzigen Gastraum, der größer als 80m2 ist. Grundsätzlich gilt das Rauchverbot. Wenn bis 31.12.2008 bei der zuständigen Behörde kein Antrag für einen Umbau (Teilung) eingebracht wurde, ist der Einraumbetrieb spätestens seit 1. Juli 2010 ein Nichtraucherbetrieb! Man sollte darauf achten, dass ein Durchschnittsgast den Nichtraucherbereich des Lokales als dem Raucherbereich zumindest gleichwertig empfindet.




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