15.07.2010
Praktische Steuertipps
Neue Klein-LKW vorsteuerabzugsberechtigt
Das BMF hat die Liste der Kleinlastkraftwagen aktualisiert und um die Fahrzeuge Toyota Land Cruiser J15 Van und Renault Megane Kz erweitert.
Die komplette Liste ist online unter
Seit 1. Juli 2010 ist das Wohnsitzfinanzamt für EPU zuständig. Zuständigkeitsverschiebungen könnten sich bei den Einzelunternehmen ergeben, die ihren Betrieb außerhalb des örtlichen Zuständigkeitsbereiches des Wohnsitzfinanzamtes führen. Bei Vorliegen von wichtigen Gründen kann allerdings beim Wohnsitzfinanzamt der Antrag gestellt werden, dass weiterhin das Betriebsfinanzamt für sie zuständig bleibt.
Steuerfallen bei Betriebsaufgabe: Jährlich geben rund 5.500 Unternehmer in Österreich ihr Unternehmen an einen Nachfolger ab. Viele Unternehmer befinden sich jedoch in der Position, dass sie keinen Nachfolger bzw. Übernehmer für ihren Betrieb finden. Ihnen bleibt oft nur die Möglichkeit der Betriebsaufgabe, was die grundsätzliche Steuerpflicht des Aufgabegewinnes zur Folge hat. Um soziale Härten in diesem Zusammenhang zu vermeiden, hat der Gesetzgeber aber unter bestimmten Bedingungen steuerliche Begünstigungen vorgesehen.
 
Erinnerungsschreiben löst keine Verpflichtung aus
Grundsätzlich müssen Unternehmer monatlich eine Voranmeldung der Umsatzsteuer erstellen. Unternehmer mit einem Vorjahresumsatz unter 30.000 Euro nur vierteljährlich. Bei einem Vorjahresumsatz bis 100.000 Euro muss diese Voranmeldung nicht beim Finanzamt eingereicht werden, sondern ist nur bei den Aufzeichnungen des Unternehmers abzulegen. Diese Erleichterung setzt voraus, dass die Vorauszahlungen laufend spätestens am Fälligkeitstag entrichtet werden.
Die Finanzverwaltung hat nun Anfang Mai 2010 automatische Schreiben an Unternehmer versendet, die auf die Verpflichtung zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA) hinweisen. Diese Schreiben sind aber auch an solche Unternehmer versendet worden, deren Vorjahresumsatz unbekannt war. Das Finanzministerium weist nun ausdrücklich darauf hin, dass diese Schreiben keine Verpflichtung zur monatlichen UVA-Abgabe auslösen und für Adressaten, die nicht zur monatlichen UVA-Abgabe verpflichtet sind, keinerlei Folgen haben.
Unternehmer, die nicht zur monatlichen UVA-Abgabe verpflichtet sind, aber ein Erinnerungsschreiben erhalten haben, werden zur Aktualisierung ihrer Daten gebeten, dem Finanzamt nach Möglichkeit schriftlich mitzuteilen, dass diese Verpflichtung nicht besteht.
Steuerliche Erleichterung für Unternehmer
Mit 1. 1. 2010 ist der letzte Teil der Steuerreform 2009 in Kraft getreten. Als Äquivalent für die begünstigte Besteuerung des 13./14. Bezuges bei Lohnsteuerpflichtigen wurde für einkommensteuerpflichtige Unternehmer der bisherige „Freibetrag für investierte Gewinne" von zehn auf 13 Prozent erhöht und in „Gewinnfreibetrag" umbenannt. Der neue Gewinnfreibetrag gilt für alle betrieblichen Einkunfts- und Gewinnermittlungsarten – also auch für Bilanzierer. Der Höchstbetrag von 100.000 Euro pro Veranlagungsjahr und Steuerpflichtigen bleibt unverändert, der begünstigungsfähige Maximalgewinn beträgt daher 769.230 Euro.
Steuertermine für August 2010
Am 15. August 2010 sind folgende Abgaben fällig:
• Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat Juni 2010;
(Betriebsfinanzamt)
• Normverbrauchsabgabe für den Monat Juni 2010;
(Betriebsfinanzamt)
• Werbeabgabe für den Monat Juni 2010; (Betriebsfinanzamt)
• Lohnsteuer für den Monat Juli 2010; (Betriebsfinanzamt)
• Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für FB für den Monat Juli 2010; (Betriebsfinanzamt)
• Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Juli 2010;
(Betriebsfinanzamt)
• Kommunalsteuer für den Monat Juli 2010; (Gemeinde)




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