19.02.2010
Wählen zahlt sich aus!
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Nutzen Sie Ihr Wahlrecht!
Durch die Wirtschaftskammerwahl können Sie Ihre Vertreter bestimmen und sicherstellen, dass Kammern und Fachorganisationen Ihre Interessen und Anliegen – unbeeinflusst vom Staat – wahrnehmen. Gleichzeitig stärken Sie Ihre gesetzlichen Interessenvertretungen in Gestalt der Kammern und Fachorganisationen. Dies ist in wirtschaftlich schwierigen Zeiten besonders wichtig.
Wen Sie wählen – und wie die Urwahlen die Zusammensetzung der Organe der Kammern und Fachverbände beeinflussen
Bei der Wirtschaftskammerwahl geben Sie Ihre Stimme bei der sogenannten Urwahl ab. Das bedeutet, dass Sie die Mitglieder der Fachgruppenausschüsse und die Fachvertreter direkt wählen – auf Grundlage des allgemeinen, gleichen und geheimen Verhältniswahlrechts. Die Mitglieder der übrigen Kollegialorgane (der Fachverbandsausschüsse, der Spartenkonferenzen sowie der Präsidien, Erweiterten Präsidien und Wirtschaftsparlamente der Kammern) werden gemäß dem Ergebnis der Urwahlen durch indirekte Wahlen bestimmt.
Rechtliche Basis
Wann und wo Sie wählen und wie Sie dies erfahren (Die Wahlkundmachung)
In der Wahlkundmachung finden Sie alle relevanten Informationen für die Wahlberechtigten und Wählergruppen. Hier erfahren Sie u. a., wie und wo Sie Anträge auf Aufnahme in die Wählerliste stellen oder Einsprüche gegen diese einbringen können, wie Wahlvorschläge einzubringen sind, an welchen Tagen Sie wählen können und welche Fristen Sie zu beachten haben. Ihre Stimme können Sie mit Stimmzetteln – an den festgesetzten Wahltagen – in den Wahllokalen abgeben. Wo Ihr Wahllokal liegt, ist ebenso aus der Wahlkundmachung zu ersehen.
Wer wahlberechtigt ist – und was noch für Sie von Interesse sein könnte (Die Wahlberechtigung)
Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie
• zum Stichtag – das ist der 1. Dezember 2009 – Mitglied einer Fachorganisation sind und
• Sie Ihre Gewerbeberechtigung nicht ruhend gemeldet haben.
Es kann allerdings ein Mitglied – dessen Berechtigung zum Stichtag ruhend gemeldet ist – binnen zehn Tagen nach Verlautbarung der Wählerlisten einen Antrag auf Aufnahme in die jeweilige Wählerliste stellen. Innerhalb derselben Frist können Einsprüche wegen der Aufnahme vermeintlich Nichtwahlberechtigter oder wegen der Nichtaufnahme vermeintlich Wahlberechtigter gestellt werden.
Wenn Sie mit der Wahlkarte wählen – und wie Sie diese erhalten (Die Wahlkartenwahl)
Als wahlberechtigtes Mitglied haben Sie das Recht auf Ausstellung einer Wahlkarte. Damit können Sie bei der Urwahl Ihre Stimme abgeben. So wird Ihnen eine Wahlkarte ausgestellt:
• Sie müssen die Wahlkarte persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Hauptwahlkommission, das heisst bei der Hauptwahlkommission der Landeskammer, in der Sie Mitglied sind, beantragen. Dies muss im Zeitraum vom 1. Dezember 2009 bis 22. (auf Wunsch nach postalischer Zusendung), sonst bis 25. Februar 2010 erfolgen.
• Wenn Sie die Wahlkarte schriftlich anfordern, muss der Antrag – wenn eine postalische Übermittlung gewünscht ist – spätestens bis 22. Februar 2010 bei der Hauptwahlkommission – oder der von dieser bestimmten Stelle – eingelangt sein. Wenn Sie mit der Wahlkarte wählen, beachten Sie bitte: Ihre Wahlkarte muss in allen Bundesländern außer Wien, Niederösterreich und Oberösterreich spätestens bis 25. Februar 2010 bei der in der Wahlkundmachung bezeichneten Stelle eingetroffen sein. Andernfalls wird Sie nicht berücksichtigt. Nur in Wien, Niederösterreich und Oberösterreich werden Wahlkarten bis zum letzten Wahltag von der Hauptwahlkommission oder der von dieser bestimmten Stelle entgegengenommen. Detaillierte Informationen finden Sie in den roten und blauen Infokästen.
Wichtige Termine
Letzter Tag, an dem Anträge auf Ausstellung einer Wahlkarte per Post gestellt werden können.
25.02.2010
Letzter Tag für das Eintreffen von Wahlkarten im Burgenland, in Kärnten, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg.
27.02. bis 02.03.2010
Urwahlen – die konkreten Wahltage und –zeiten in den einzelnen Bundesländern finden sich in den jeweiligen Wahlkundmachungen.
Wahltermine in den Bundesländern
1. und 2. März 2010
Kärnten
1. und 2. März 2010
Niederösterreich
28. Februar, 1. und 2. März 2010
Â
Oberösterreich
1. und 2. März 2010
Salzburg
1. und 2. März 2010
Steiermark
28. Februar, 1. und 2. März 2010
Tirol
1. und 2. März 2010
Vorarlberg
1. und 2. März 2010
Wien
27. Februar, 1. und 2. März 2010





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